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Verkehrszähmer
Unsere Schule nimmt seit dem Schuljahr 2019/20 an dem Projekt „Verkehrzähmer“ teil. Ziel dieses Projektes ist es, dass unsere Schülerinnen und Schüler ihren (→ Schulweg)  weniger mit dem Auto, sondern mehr zu Fuß zurücklegen. Morgens schon ein bisschen an der frischen Luft körperlich aktiv sein, den Schulweg gemeinsam mit Freundinnen und Freunden gehen und gleichzeitig etwas für die Umwelt zu tun – das sind Vorteile, die für das Projekt sprechen.

In Zusammenarbeit mit dem Verkehrsdezernat der Kreispolizei sind sogenannte Hol- und Bringzonen eingerichtet worden. Dabei treffen sich die Kinder an einem festgelegten Ort, der einige hundert Meter von der Schule entfernt ist. Von dort aus machen sie sich gemeinsam auf den Weg. Dabei können sie den Schulweg selbstständig zurücklegen oder auch durch Eltern begleitet werden. Die Strecken bis zur Schule sind relativ ungefährlich. Trotzdem werden auf dem Weg Verhaltensweisen – wie das Überqueren der Straße – eingeübt, die für ein sicheres Bewegen im Straßenverkehr wichtig sind.

Motiviert werden die Kinder durch das Sammeln von Sternen in den Klassen. So findet an jedem Morgen eine kurze Abfrage statt, wer zu Fuß zur Schule gekommen ist und damit das Auto „gezähmt“ hat. Für jedes Kind gibt es dann einen Stern auf einem Klassenplakat, die beim Erreichen von 500 Sternen in eine kleine Belohnung für die Klasse eingetauscht werden.

Verlässliche Schulzeit
Durch unsere (→ Randstundenbetreuung) und den (→ Offenen Ganztag) gewährleisten wir für den Zeitraum von 7.45 Uhr bis 13.30 Uhr bzw. von 7.00 Uhr bis 16.00 Uhr (freitags bis 15.30 Uhr) eine verlässliche Schulzeit. Das bedeutet, dass Sie sich in diesem Zeitraum auf eine verbindliche und garantierte Betreuung Ihres angemeldeten Kindes verlassen können.

Versetzung
Am Ende der Schuleingangsphase, nach Klasse 3 und nach Klasse 4 wird die Schülerin bzw. der Schüler durch einen Konferenzbeschluss jeweils in die nächst höhere Klasse versetzt. Um versetzt werden zu können, müssen in allen Fächern mindestens ausreichende Leistungen erbracht worden sein.
Ist dieses nicht der Fall, kann die Schülerin bzw. der Schüler trotzdem versetzt werden. Die Konferenz muss aber der Meinung sein, dass sie bzw. er in der nächst höheren Klasse erfolgreich mitarbeiten und gefördert werden kann.
Nach dem Schulgesetz ist einer Nichtversetzung ein freiwilliger Rücktritt vorzuziehen. Die Eltern müssen diesen Rücktritt beantragen und Ihr Kind wechselt zu einem pädagogisch günstigen Zeitpunkt in die darunter liegende Klassenstufe.
Dieses ist die deutlich bessere Variante, falls vom Regelfall der Versetzung einmal abgewichen werden sollte.

Versicherung
Auf dem Schulweg und während des Aufenthaltes in der Schule ist jede Schülerin und jeder Schüler gegen Unfallschäden versichert. Träger der Unfallversicherung ist die Unfallkasse NRW.  Wenn Sie nach einem Schulunfall einen Arzt aufsuchen, müssen Sie uns darüber bitte informieren. Der Name und die Adresse des behandelnden Arztes müssen in einer Unfallanzeige aufgenommen werden, die von uns erstellt wird. Nähere Infos zum Thema finden Sie auch unter www.unfallkasse-nrw.de.

Für Schäden, die Ihr Kind während des Aufenthaltes bei uns verursacht, ist der Abschluss einer privaten Haftpflichtversicherung bzw. Familienhaftpflichtversicherung dringend geboten.

Vertretungsunterricht
Im Falle der Abwesenheit einer Kollegin bzw. eines Kollegen wegen Krankheit, der Teilnahme an einer Fortbildung oder weil eine Schülergruppe begleitet werden muss, ist Vertretungsunterricht nötig. Wenn jemand für längere Zeit erkrankt ist, kann aus dem Vertretungspool des Schulamtes für den Kreis Herford eine Lehrkraft angefordert werden. Sie kann alle oder bestimmte Teile der zu vertretenden Stunden übernehmen.

Falls es sich um eine kurzfristige Abwesenheit handelt oder vom Schulamt keine Vertretung möglich ist, müssen wir diese selbst organisieren und Stunden umplanen. Bei dieser Maßnahme ist ein teilweiser Ausfall des Unterrichts ab der vierten Stunde möglich.

Allerdings müssen Sie über einen verkürzten Unterricht Ihres Kindes von uns vorher informiert werden. Damit ist ausgeschlossen, dass Ihre Kinder unerwartet früher nach Hause kommen.

Bei uns gibt es zwei Möglichkeiten wie wir Vertretungen  organisieren:

(a) Die Klasse oder Lerngruppe hat Unterricht bei einer Vertretungslehrerin bzw. einem –lehrer: Dabei teilen die zu vertretenden Kolleginnen und Kollegen bei einer vorhersehbaren Abwesenheit immer mit, an welchen Inhalten weitergearbeitet werden soll.  Die Auflösung von Doppelbesetzungen für Fördermaßnahmen ist eine Möglichkeit, Vertretungen zu organisieren.

(b) Die Schülerinnen und Schüler werden auf die anderen Klassen aufgeteilt: Dieses erfolgt dann, wenn Fächer mit geringer Stundenzahl vertreten werden müssen oder eine Kollegin längere Zeit fehlt. Für diese Stunden haben die Kinder individuelle Arbeit- und Lernmaterialien, die sie in der „Gastklasse“ bearbeiten können.

Weiterführende Schulen
a) Gemeinsame Aktivitäten

Um den Übergang zwischen Grundschule und den weiterführenden Schule noch enger zu verzahnen, finden zwei Kooperationen mit dem Freiherr-vom-Stein-Gymnasium statt:

□ Die Schülerinnen und Schüler der dritten Klassen besuchen das „Teutolab“. Dort führen unsere Kinder selbstständig naturwissenschaftliche Versuche aus dem Bereich der Chemie in kleinen Gruppen durch und werden dabei von Schülerinnen und Schülern aus der Klasse 10 und der Oberstufe unterstützt.

□ Passend zur Durchführung der (→ Bundesjugendspiele) werden wir schon mehrere Jahre lang durch Sporthelfer unterstützt. Sie helfen bei der Durchführung der Wettkämpfe auf dem Sportplatz. 

b) Übergang

Im 4. Schuljahr werden Sie über die weiterführenden Schulen und die uns für Ihr Kind am besten geeignet erscheinende Schulform informiert und beraten:

□ Als erstes findet eine allgemeine Information durch die Schulleitung am Anfang des 1. Halbjahres statt.

□ Danach schließt sich eine individuelle Beratung durch die Klassenlehrerin bzw. den Klassenlehrer in der Elternsprechtagswoche im Oktober/November an.

□ Ebenfalls in diesem Zeitraum gibt es einen „Markt der Möglichkeiten“ im Forum Ennigloh, wo die weiterführenden Schulen der Stadt Bünde mit Info-Ständen vertreten sind.

□ Bis zur Zeugniskonferenz im Januar kann bei Unsicherheiten oder einem veränderten Lern- und Leistungsbild eine weitere Beratung durch die Klassenlehrkraft erfolgen.

□ Als Ergebnis dieser Beratung erhalten Sie eine Schulformempfehlung als Teil des Halbjahreszeugnisses.

Nutzen Sie unbedingt auch die Möglichkeit für Ihr Kind, am Probeunterricht oder an ‚Tagen der Offenen Tür‘ der Schule Ihrer Wahl teilzunehmen. Infos dazu erhalten Sie über Flyer der weiterführenden Schulen, die wir gerne auch über (→IServ) an Sie weitergeben, auf den Info-Ständen im Forum Ennigloh oder über die Homepages der entsprechenden Schulen.  

Zeugnisse
Alle Schülerinnen und Schüler erhalten jeweils zum Ende des Schuljahres, in den Klassen 3 und 4 auch zum Halbjahr, Zeugnisse, in denen ihr Lernfortschritt dokumentiert wird.

Dieses geschieht in der Schuleingangsphase und in der Klasse 3 durch Rasterzeugnisse. Sowohl im Arbeits- und Sozialverhalten als auch in den Fächern und Lernbereichen sind zu erreichende Kompetenzen aufgeführt, die in vier Stufen bewertet werden. Im Arbeits- und Sozialverhalten lauten die Abstufungen „(fast) immer“, „überwiegend“, „teilweise“ und „selten“ erreicht – in den Fächern „gesichert“, „weitgehend gesichert“, „teilweise gesichert“ und „Übungsbedarf“.

Die Zeugnisse in Klasse 3 enthalten darüber hinaus auch Zensuren.

Im 4. Schuljahr enthält das Zeugnis nur noch Zensuren, im ersten Halbjahr erhält es darüber hinaus Aussagen zur Schulformempfehlung. Diese wird in Form von zu erreichenden Kompetenzen begründet, die sich auf die gesamte Grundschulzeit beziehen. Auch hier findet die Bewertung durch vier Abstufungen statt.

Die Zensuren sind nach den Erlassen des Landes NRW wie folgt definiert:

sehr gut : Die Leistung entspricht den Anforderungen in besonderem Maße.

gut: Die Leistung entspricht den Anforderungen voll.
befriedigend: Die Leistung entspricht den Anforderungen im Allgemeinen.

ausreichend: Die Leistung weist zwar Mängel auf, entspricht im Ganzen aber noch den Anforderungen.
mangelhaft: Die Leistung entspricht den Anforderungen nicht, lässt jedoch erkennen, dass die notwendigen Grundkenntnisse vorhanden sind und die Mängel in absehbarer Zeit behoben werden können.
ungenügend: Die Leistung entspricht den Anforderungen nicht und selbst die Grundkenntnisse sind so lückenhaft, dass die Mängel in absehbarer Zeit nicht behoben werden können.

Zirkusprojekt
Alle 4 Jahre findet als (→Highlight) unser Zirkusprojekt statt. Dazu wird ein Zirkuszelt am Rande des Sportplatzes in Holsen aufgebaut. Die Schülerinnen und Schüler bekommen die Möglichkeit, zwischen verschiedenen Zirkusnummern zu wählen. Ist der Wunsch erfüllt worden, geht es in der Regel an vier Tagen in das Zirkuszelt, um fleißig für die Aufführungen zu trainieren. Diese finden in der Regel am Freitagnachmittag und Samstagvormittag statt. Dieses Projekt beschränkt sich aber nicht nur auf das Üben im Zirkuszelt, sondern auch in den Schulräumen ist der Zirkus allgegenwärtig. Durch fächerübergreifende Angebote lernen und arbeiten die Kinder in der ganzen Woche zum Thema.